Gottesdienste für Unbedachte

Christen sind von der „Gottebenbildlichkeit“ eines jeden Menschen überzeugt und treten daher für die Unantastbarkeit der Würde aller Menschen ein (vgl. auch GG Art. 1). Dies zeigt auch die regelmäßige Feier der Gedenkgottesdienste für die „Unbedachten“ im Kreisdekanat, für Verstorbene, die nicht in einer Trauerfeier bzw. anonym beigesetzt wurden.

 

Den Namen eines jeden Menschen hat „Gott in seine Hand geschrieben" (vgl. Jes 43 u. 49).