Stellungnahme:Kreiskatholikenrat Rhein-Sieg wirbt für Einkauf in der City und verteilt Handreichung gegen verkaufsoffene Sonntage
Diese Handreichung enthält aktuelle Hinweise zur Gesetzeslage, als Orientierung für die leitenden Pfarrer und Pfarrgemeinderäte. Die jeweiligen leitenden Pfarrer und Gemeinderäte müssen lt. geltendem Ladenöffnungsgesetz in den Bundesländern NRW und Rheinland-Pfalz immer gehört werden, wenn in einer Kommune über einen verkaufsoffenen Sonntag entschieden wird.
Gleichzeitig sprechen wir uns in Anlehnung an die Erklärung des Bundesverbandes der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV) für den bewussten Konsum in den Innenstädten aus. Wir unterstützen die Aussage des KKV, dass dieser Konsum in den Innenstädten Arbeit vor Ort schafft, und die Innenstädte lebendig und lebenswert macht.
An verkaufsfreien Sonn- und Feiertagen bleiben die Innenstädte beim Schaufensterbummel, sowie beim Aufenthalt in Cafés, Restaurants und Museen lebenswert. Gleichzeitig können dann -z.B. über mobile Endgeräte und WLAN- die Vorzüge des „Multichannelling“ (Kombination aus Einkauf vor Ort und Online-Angeboten im Internet) genutzt werden