Pressemitteilung:Kreiskatholikenrat fordert zum Schutz des menschlichen Lebens bis zum Tode auf!
Der Kreiskatholikenrat ersucht darin die Bundestagsabgeordneten des Kreisdekanats, geeignete gesetzliche Maßnahmen zum Schutz des menschlichen Lebens bis zu seinem Tod zu ergreifen. Diese sollen jeden Missbrauch ausschließen und den Menschen ein würdiges Sterben ermöglichen.
Der Kreiskatholikenrat sieht mit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Werte menschlicher Freiheit und des (staatlichen) Schutzes der Menschenwürde nicht in Einklang gebracht. Er hat große Sorge, dass die Sterbehilfe zum Feld von geschäftsmäßigem Profit, von Erlösungsfantasien und von fremdbestimmenden Kalkülen aus der Umwelt der Patienten, bspw. „nicht Dritten zur Last fallen zu wollen“, oder aus Gründen steigenden Kostendrucks im Gesundheits- und Pflegebereich forciert wird. Doch der christliche Glaube verpflichtet zur Sorge für den Menschen im Sterben, die ihm mit dem vollen Respekt vor seiner Selbstbestimmung Sicherheit und Geborgenheit schenkt. Das gemeinsame Tragen der Lasten und die Zusicherung der Unantastbarkeit des Lebens stehen an erster Stelle.