Der Kreiskatholikenrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Die Entwicklungen im kommunalen, regionalen, staatlichen, gesellschaftlichen und kirchlichen Leben zu beobachten und die Anliegen der Katholikinnen und Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten
- Anregungen für das Wirken der Katholikinnen und Katholiken in Kirche, Staat und Gesellschaft zu geben
- gemeinsame Initiativen und Veranstaltungen der Katholikinnen und Katholiken seines Gebiets vorzubereiten und durchzuführen
- zu Fragen des öffentlichen und kirchlichen Lebens Stellung zu nehmen
- die Pfarrgemeinderäte bei der Durchführung ihrer Arbeit zu fördern sowie in Konfliktfällen seine Vermittlung anzubieten
- die katholischen Verbände, Organisationen und Gruppen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu beraten und ihre Arbeit aufeinander abzustimmen
- Maßnahmen zu Fort- und Weiterbildung anzubieten, zu veranlassen oder durchzuführen
- bei der Festlegung der Schwerpunkte und Richtlinien der pastoralen Planung mitzuwirken
- den Kreisdechanten und die Pastoralteams des Dekanats in pastoralen Fragen zu beraten
- den Erzbischof bei der Ernennung des Kreisdechanten zu beraten
- die Vertreter und Vertreterinnen des Kreiskatholikenrats in den Diözesanrat zu wählen und Beauftragte in andere Gremien zu entsenden