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Aufgaben

Der Kreiskatholikenrat hat insbesondere folgende Aufgaben: 

  • Die Entwicklungen im kommunalen, regionalen, staatlichen, gesellschaftlichen und kirchlichen Leben zu beobachten und die Anliegen der Katholikinnen und Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten 
  • Anregungen für das Wirken der Katholikinnen und Katholiken in Kirche, Staat und Gesellschaft zu geben 
  • gemeinsame Initiativen und Veranstaltungen der Katholikinnen und Katholiken seines Gebiets vorzubereiten und durchzuführen
  • zu Fragen des öffentlichen und kirchlichen Lebens Stellung zu nehmen
  • die Pfarrgemeinderäte bei der Durchführung ihrer Arbeit zu fördern sowie in Konfliktfällen seine Vermittlung anzubieten 
  • die katholischen Verbände, Organisationen und Gruppen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu beraten und ihre Arbeit aufeinander abzustimmen
  •  Maßnahmen zu Fort- und Weiterbildung anzubieten, zu veranlassen oder durchzuführen
  • bei der Festlegung der Schwerpunkte und Richtlinien der pastoralen Planung mitzuwirken
  • den Kreisdechanten und die Pastoralteams des Dekanats in pastoralen Fragen zu beraten 
  • den Erzbischof bei der Ernennung des Kreisdechanten zu beraten 
  • die Vertreter und Vertreterinnen des Kreiskatholikenrats in den Diözesanrat zu wählen und Beauftragte in andere Gremien zu entsenden